Google One: Jetzt mit Kündigungsbutton – Verbraucherschützer setzen sich durch
Google One bietet Nutzern zusätzlichen Cloud-Speicherplatz an, den sie gegen Aufpreis nutzen können.
Doch bei der Kündigung dieser Verträge hat Google bisher nicht immer die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Google auf seiner Plattform einen Kündigungsbutton bereitstellen muss.
Bisher konnten Nutzer ihre Google-One-Abonnements nur über ihr Kundenkonto kündigen, da kein entsprechender Kündigungsbutton vorhanden war. Doch die Verbraucherzentrale Bayern hat erfolgreich gegen Google geklagt. Das Landgericht München I (Az.: 33 O 935/23) entschied im Sinne der Verbraucherzentrale, dass Google künftig auf seiner Plattform einen rechtskonformen Kündigungsbutton anbieten muss.
Die Rechte von Verbrauchern im Umgang mit Online-Abonnements werden durch dieses Urteil gestärkt. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, betonte: “Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Google den Kündigungsbutton auf seiner Plattform anbieten muss.” Damit können Verbraucher sich schnell und unkompliziert von Verträgen lösen.
Es bleibt abzuwarten, ob Google das Urteil akzeptiert und den Kündigungsbutton zeitnah implementiert.
Quelle(n):
teltarif.de
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