Fernlenkung von Fahrzeugen auf Deutschlands Straßen: Neue rechtliche Grundlagen ab Dezember 2025

Mit der Einführung der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) schafft Deutschland erstmals Klarheit für den Einsatz ferngesteuerter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Diese Bestimmung richtet sich an Fahrzeuge, die aus der Distanz über zentrale Leitstände bedient werden. Ziel ist es, diese innovative Technik unter sicheren und kontrollierten Bedingungen zu testen und neue Einsatzmöglichkeiten praxisnah zu erforschen.
Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft. Sie ermöglicht eine fünfjährige Testphase, in der die Fernlenkung rechtlich abgesichert ausprobiert werden kann. Das Bundesverkehrsministerium betont, dass die Initiative neue Wege für die Mobilität eröffnet, ohne die Verkehrssicherheit außer Acht zu lassen.
Fernsteuerung ergänzt autonome Fahrfunktionen, indem sie speziell bei herausfordernden Verkehrssituationen eingreift und menschliche Kontrolle aus der Ferne ermöglicht. Besonders vielversprechend sind Einsatzfelder wie Carsharing, bei denen unbemannte Fahrzeuge selbstständig zum nächsten Nutzer navigieren. Ebenso könnten fahrerlose Taxis durch die Fernbedienung flexibel auf Anfragen reagieren.
Die geplante fünfjährige Erprobung soll wertvolle Erkenntnisse für künftige, dauerhafte gesetzliche Lösungen liefern und den Wandel hin zu modernen Mobilitätskonzepten vorantreiben.
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