US-Kartellprozess: Richter stoppt Zwangsverkauf von Chrome und Android – Auflagen für Google verschärft

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In dem Verfahren um Wettbewerbsrecht hat ein US-Gericht gegen Google entschieden, dabei jedoch drastischere Maßnahmen wie die Abtrennung des Chrome-Browsers oder des Android-Betriebssystems abgelehnt. Zwar bestätigten die Richter eindeutig den monopolartigen Einfluss des Konzerns im Bereich der Internetsuche, doch hielten sie die geforderte Zerschlagung zentraler Produkte für unverhältnismäßig.
Die Argumentation der Richter fiel differenziert aus. Eine Abspaltung zentraler Plattformen hätte tiefgreifende Folgen für das gesamte Ökosystem nach sich gezogen. Nach Einschätzung des Gerichts wäre nicht nur die nahtlose Zusammenarbeit zwischen Browser, Betriebssystem und Diensten beeinträchtigt worden, sondern auch die Nutzererfahrung und die Stabilität vieler Partnerbeziehungen.
Google kann seine lukrativen Vereinbarungen mit Unternehmen wie Apple und Mozilla grundsätzlich weiterführen. Dazu gehören Zahlungen für die bevorzugte Platzierung der Google-Suche oder die Vorinstallation von Diensten. Allerdings gelten künftig strengere Regeln: Ausschließlichkeitsdeals, die Konkurrenten den Zugang zu Geräten verwehren, sind nun verboten. Damit will das Gericht mehr Wettbewerb auf dem Such- und Browsermarkt ermöglichen.
Besonders bedeutsam ist die neue Verpflichtung zur Datenfreigabe. Google muss definierte Teile seines Suchindexes sowie bestimmte Interaktionsinformationen mit geeigneten Wettbewerbern teilen. Die sensiblen Werbedaten bleiben hingegen geschützt. Mit dieser Regelung sollen andere Anbieter in die Lage versetzt werden, eigene Suchsysteme aufzubauen und hochwertige Ergebnisse anzubieten. Ein unabhängiges Gremium wird die Einhaltung der Auflagen für mindestens sechs Jahre überwachen.
Der Konzern selbst reagierte gespalten: Während man es positiv bewertet, dass keine Zerschlagung erfolgt, äußerte Google Bedenken zu den Datenschutzrisiken der neuen Vorschriften. Zudem behält sich das Unternehmen vor, Berufung gegen das Grundurteil wegen missbräuchlicher Monopolstellung einzulegen. Damit könnte der Streit letztlich sogar beim Obersten Gerichtshof landen.
Auch wenn Google eine Abspaltung seiner Kernprodukte verhindert hat, zeigen die verhängten Maßnahmen dennoch deutliche Grenzen auf. Das Urteil stärkt Mitbewerber im Suchsegment, zwingt Google zur Öffnung seines Datenbestands und markiert einen Wendepunkt in der Debatte über die Machtposition der großen Tech-Konzerne. Parallel dazu steht ein weiteres Verfahren zu Googles Einfluss im digitalen Werbemarkt an, das zusätzliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
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