Wendepunkt: Deutsche Richter untersagen ChatGPT die unlizenzierte Nutzung von GEMA-Liedtexten

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Das Landgericht München I sorgt mit einer aktuellen Entscheidung für Aufruhr in der Technologiebranche. Zum ersten Mal hat ein Gericht in Deutschland klargestellt, dass Betreiber von Sprachmodellen, wie dem beliebten ChatGPT, urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit der nötigen Erlaubnis verwenden dürfen. Die Münchner Richter stellten fest, dass das Unternehmen OpenAI beim Betrieb und Training seines KI-Systems Songtexte aus dem von der GEMA verwalteten Repertoire nutzte. Der US-Konzern hatte hierfür keine entsprechenden Lizenzen eingeholt. Damit verstößt der Anbieter gegen geltendes Urheberrecht.
Das Gericht bekräftigt mit dieser Entscheidung, dass Künstliche Intelligenz Anwendungen nicht abseits der etablierten Rechtsvorschriften agieren dürfen. Laut Urteil kann sich OpenAI weder auf Ausnahmen für Forschungseinrichtungen noch auf Regelungen zum sogenannten Text- und Data-Mining berufen. Die Richter sehen in der Wiedergabe und Verwendung der geschützten Werke durch die KI eine unmissverständliche Verletzung der Rechte der Urheber. Die Verantwortung liegt nach Auffassung des Gerichts direkt beim Plattformbetreiber und nicht bei den einzelnen technischen Komponenten oder den Nutzern.
Die GEMA begrüßt das Urteil nachdrücklich. Sie bezeichnet es als notwendigen Schritt für die faire Vergütung kreativer Schöpfungen. Die Verwertungsgesellschaft verweist auf ihr eigenes Lizenzmodell, das seit dem Jahr 2024 die rechtssichere Verwendung von Musik durch KI-Systeme ermöglichen soll. Die Kammer betonte zudem die europäische Tragweite des Falles. Die Auslegung der InfoSoc-Richtlinie muss sicherstellen, dass geistiges Eigentum auch gegenüber neuen Technologien dauerhaft geschützt bleibt. Eine generelle Ausnahme für die KI-Trainingsprozesse ist demnach nicht mit dem europäischen Urheberrecht vereinbar.
Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte KI-Wirtschaft nach sich ziehen. Experten erwarten ähnliche Verfahren auch in weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die GEMA verfolgt bereits ein weiteres Verfahren gegen den amerikanischen Anbieter Suno Inc. Dessen KI soll ebenfalls mit geschütztem Material trainiert worden sein. Die Verhandlung findet voraussichtlich im Januar 2026 statt. Die Richter stellten klar, dass finanzieller Erfolg keinen Freibrief für Rechtsbrüche darstellt. Anbieter von Sprachmodellen müssen künftig garantieren, dass sie alle notwendigen Rechte für die Nutzung geschützter Inhalte erwerben. Dieses Urteil ist ein klares Signal für die konsequente Einhaltung von Urheberrechten im digitalen Zeitalter.
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