Amazon Prime Video: Gericht bestätigt unzulässige Preiserhöhung – jetzt Geld zurückholen

Im Herbst 2022 erhöhte Amazon die Gebühren für Prime Video ohne Zustimmung der Kundschaft. Statt 7,99 Euro pro Monat mussten Nutzer plötzlich 8,99 Euro zahlen, beim Jahresabo stieg der Preis von 69 auf 89,90 Euro. Eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen brachte nun Klarheit: Die Anpassung war rechtswidrig. Wer betroffen ist, kann die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern – allerdings läuft die Frist Ende 2025 ab.
Gerichte in Düsseldorf entschieden, dass Amazon die Preise nicht einseitig anheben durfte. Kunden, die ihren Vertrag vor September 2022 abgeschlossen haben und der Erhöhung nicht zugestimmt haben, können bis zu 20,90 Euro pro Jahr beziehungsweise einen Euro pro Monat zurückverlangen. Zusätzlich lassen sich Zinsen geltend machen, die separat beantragt werden müssen. Wichtig ist, rechtzeitig aktiv zu werden, da die Ansprüche sonst verjähren.
Die Stiftung Warentest stellt einen Musterbrief bereit, der den Prozess erleichtert. Dieser muss ausgefüllt und bis spätestens 31. Dezember 2025 an impressum@amazon.de gesendet werden. Danach heißt es warten, bis die Rückzahlung erfolgt. Zwar besteht das Risiko, dass Amazon das Prime-Abo kündigt, wenn man die Preiserhöhung ablehnt, doch für eine mögliche Erstattung von bis zu 62,70 Euro lohnt sich der Schritt. Ein neues Abo kann jederzeit abgeschlossen werden.
Die Rückforderung ist unkompliziert und erfordert nur wenig Aufwand. Betroffene sollten die Chance nutzen, da Amazon die Beträge nicht freiwillig zurückzahlt. Mit dem Musterbrief lässt sich der Anspruch schnell und einfach durchsetzen. Wer jetzt handelt, sichert sich eine gerechtfertigte Rückzahlung und setzt zugleich ein Zeichen für Verbraucherrechte.
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