Amazon Prime Video: Musterklage gegen Werbung ohne Zustimmung – 142.958 Kund:innen fordern Rückerstattung

Seit Februar 2024 zeigt Amazon Prime Video in Deutschland Werbeeinblendungen während des Streamings, ohne dass die rund 17 Millionen Abonnenten aktiv zugestimmt haben. Wer weiterhin ohne Unterbrechungen schauen wollte, musste zusätzlich 2,99 Euro im Monat zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bewertet diese Praxis als unzulässige Vertragsänderung und hat Musterklagen eingereicht. Bis Dezember 2025 haben sich bereits 142.958 Betroffene angeschlossen, ein Gerichtstermin steht jedoch noch aus.
Im Kern geht es um die Frage, ob ein Anbieter seine Leistungen einseitig verschlechtern darf. Amazon informierte die Nutzer lediglich per E-Mail über die Einführung der Werbung. Eine echte Opt-in-Option gab es nicht, stattdessen wurde automatisch Werbung aktiviert, die nur gegen Aufpreis deaktiviert werden konnte. Viele Kunden fühlten sich überrumpelt, da Prime Video zuvor werbefrei war. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass eine solche Änderung gegen das Bürgerliche Gesetzbuch verstößt und eine klare Zustimmung erforderlich gewesen wäre.
Die Klagen verfolgen zwei Ziele: Zum einen sollen die Zusatzgebühren zurückerstattet werden, zum anderen sollen die Gewinne aus der Werbeeinführung abgeschöpft werden. Amazon verweist auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Anpassungen des Dienstes erlauben. Verbraucherschützer halten dagegen, dass diese Klauseln nicht ausreichen, um eine so gravierende Änderung zu rechtfertigen. Sollte das Gericht den Verbraucherschützern Recht geben, müsste Amazon Millionen zurückzahlen und künftige Änderungen transparenter gestalten.
Finanziell geht es um erhebliche Summen. Bei 17 Millionen Kunden und einer Zusatzgebühr von 2,99 Euro pro Monat ergibt sich ein potenzieller Mehrumsatz von über 50 Millionen Euro monatlich. Ein Urteil zugunsten der Verbraucher könnte nicht nur Amazon treffen, sondern auch andere Streamingdienste beeinflussen, die ähnliche Schritte planen. Der Fall gilt daher als Präzedenzfall für die gesamte Branche.
Teilnehmen können alle, die Prime Video bereits vor Februar 2024 genutzt und die Zusatzgebühr gezahlt haben. Die Anmeldung erfolgt über das Klageregister der Verbraucherzentrale Sachsen. Dort werden die Daten gesammelt und gebündelt vor Gericht eingebracht. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie ohne eigenes Kostenrisiko Teil der Klage werden können.
Die möglichen Folgen sind vielfältig. Bei einem Erfolg der Klage müssten Gebühren zurückerstattet und Werbung künftig nur mit aktiver Zustimmung eingeführt werden. Eine Abweisung würde dagegen den Weg für andere Anbieter ebnen, ähnliche Änderungen ohne Zustimmung vorzunehmen. Ein Vergleich könnte zu Teilerstattungen und klareren Vertragsbedingungen führen.
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