Amazon Prime Video verliert Rechtsstreit: Gericht erklärt Werbeeinführung für unzulässig – Rückzahlungen möglich

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Einführung von Werbeunterbrechungen bei Amazon Prime Video im Februar 2024 rechtswidrig war. Amazon hatte damals ohne aktive Zustimmung der Bestandskunden Werbung in den Dienst integriert und gleichzeitig eine Zusatzgebühr von 2,99 Euro pro Monat für werbefreies Streaming eingeführt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte, da Kunden ohne echte Wahlmöglichkeit mit neuen Bedingungen konfrontiert wurden. Das Urteil ist noch nicht endgültig, stärkt jedoch eine laufende Sammelklage und könnte zu Rückerstattungen führen.
Amazon hatte die Änderung lediglich per E-Mail kommuniziert und dabei von einer Information gesprochen, nicht von einer Zustimmung. Nutzer konnten nicht aktiv widersprechen, sondern mussten entweder zahlen oder Werbung akzeptieren. Das Gericht stellte klar, dass werbefreies Streaming Vertragsbestandteil war und nicht einseitig geändert werden darf. Zudem wertete es die Kommunikation als irreführend und sah einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, da die Formulierung „begrenzte Werbung“ nicht konkretisiert wurde.
Für betroffene Kunden bedeutet das Urteil, dass sie Anspruch auf Rückzahlungen haben könnten. Wer seit Februar 2024 die Zusatzgebühr zahlte, könnte bis zu 35,88 Euro pro Jahr zurückfordern. Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen läuft bereits, tausende Nutzer haben sich angeschlossen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, steigen die Erfolgsaussichten deutlich. Auch andere Streamingdienste wie Netflix oder Disney+ könnten ihre Werbemodelle überdenken, da ähnliche Praktiken rechtlich riskant werden.
Amazon akzeptierte die Entscheidung formal, kündigte aber an, mögliche Rechtsmittel zu prüfen. Das Unternehmen betonte, die Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben informiert zu haben und die Werbung transparent kommuniziert zu haben. Sollte Amazon Berufung einlegen, könnte sich der Prozess über Jahre hinziehen. Für Kunden bleibt die Werbung vorerst aktiv, werbefreies Streaming kostet weiterhin 2,99 Euro monatlich. Erst wenn das Urteil endgültig bestätigt wird, könnten Gebühren zurückgezahlt und werbefreie Inhalte ohne Aufpreis angeboten werden.
Das Urteil gilt als wichtiger Präzedenzfall. Es zeigt, dass Unternehmen Abonnements nicht einseitig verschlechtern dürfen und stärkt die Rechte von Verbrauchern gegenüber großen Plattformen. Auch wenn Amazon Berufung einlegen dürfte, markiert die Entscheidung einen Sieg für Kunden, die sich gegen unfaire Vertragsänderungen wehren.
Links mit einem * sind Partner-Links. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalte ich eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Danke für eure Unterstützung!
