Disney+: AirPlay gestrichen – Patentstreit trifft Kunden

Beim Streaming-Dienst Disney+ häufen sich momentan die Hiobsbotschaften für Kundinnen und Kunden in Deutschland. Wer in den letzten Tagen versuchte, eine Serie oder einen Film per AirPlay vom iPhone auf das Apple TV oder ein kompatibles Fernsehgerät zu streamen, erlebte eine böse Überraschung. Das Streaming wird serverseitig verweigert, ohne dass der Anbieter eine transparente Warnung an seine zahlende Nutzerschaft herausgegeben hätte.
Serverseitige Blockade sperrt iPhone und Mac aus
Die technische Umsetzung dieser Sperre erfolgt geräuschlos auf Serverseite. Betroffen sind alle Übertragungen, bei denen Inhalte von mobilen Apple-Geräten oder Macs drahtlos an ein Empfangsgerät gesendet werden. Die nativen Anwendungen auf Smart-TVs, Streaming-Sticks und der Apple-TV-Hardware funktionieren zwar unberührt weiter, da sie keine Casting-Weiterleitung nutzen. Dennoch stellt die Einschränkung einen spürbaren Komfortverlust im Alltag dar.
Nach dem Aus für die Chromecast-Übertragung trifft es nun die nächste zentrale Schnittstelle für die geräteübergreifende Medienwiedergabe. Technische Analysen zeigen, dass Disney+ gezielt Handshakes unterbricht, sobald das System ein AirPlay-Protokoll erkennt. Betroffene Nutzer stehen vor kryptischen Fehlermeldungen, die fälschlicherweise auf regionale Einschränkungen oder Netzwerkprobleme hindeuten. Das Vorgehen offenbart ein kundenunfreundliches Muster, mit dem das Unternehmen technische Mängel verschleiert.
100 Millionen Euro Schadensersatz belasten die Bilanz
Der Ursprung dieser Deaktivierungen liegt in einem juristischen Krieg, den der Patentverwerter InterDigital gegen den Medienkonzern führt. Die Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) erließ Verfügungen, da Disney+ geschützte Technologien zur Bildübertragung und Videokomprimierung ohne gültige Lizenz nutzt. Statt eine kommerzielle Einigung mit dem Patentinhaber zu suchen, schaltet der Streaming-Anbieter lieber Funktionen ab.
Parallel dazu verschärft sich die finanzielle Bedrohung für den Mausekonzern drastisch. Vor dem Landgericht München I fordert InterDigital im Rahmen einer Schadensersatzklage unter dem Aktenzeichen 7 O 8870/26 eine Summe von 101,7 Millionen Euro. Grundlage ist das HDR-Patent EP 2 132 923. Da Disney+ zentrale Auslieferungsserver in Frankfurt am Main nutzt, um Streams in 20 europäische Länder zu verteilen, bemisst der Kläger den entstandenen Schaden an diesem grenzüberschreitenden Publikum. Schon als vor einigen Wochen die 4K-Auflösung und HDR-Qualität gestrichen wurden, zeigte sich das Ausmaß dieser rechtlichen Streitigkeiten.
Kundschaft zahlt mehr Geld für weniger Leistung
Für Abonnenten entsteht eine absurde Situation, da die Preisschraube bei Disney+ seit Monaten kontinuierlich nach oben gedreht wird. Während Kundinnen und Kunden für Premium-Tarife tief in die Tasche greifen oder werbefinanzierte Abos akzeptieren müssen, schrumpft der tatsächliche Funktionsumfang zusehends. Der Konzern missbraucht seine zahlende Kundschaft als Verhandlungsmasse gegenüber Patentinhabern, um Lizenzgebühren einzusparen.
Aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht stellt das eigenmächtige Streichen vertraglich zugesicherter Kernfunktionen einen klaren Produktmangel dar. Betroffene Abonnenten haben rechtliche Handhabe, da eine einseitige Leistungsreduzierung ohne Preisanpassung nicht zulässig ist. Sollte Disney+ den Rechtsstreit mit InterDigital nicht schnellstmöglich durch ein Lizenzabkommen beilegen, droht dem Dienst ein nachhaltiger Imageverlust und eine Welle von Sonderkündigungen.
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