Meta Sammelklage: So holt ihr euch bis zu 750 Euro von Facebook zurück

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Quelle: Meta

Dass Facebook und Instagram als Datenkraken agieren, ist nun wirklich keine bahnbrechende Neuigkeit. Mark Zuckerbergs Konzern Meta trackt euer Verhalten im Netz quasi auf Schritt und Tritt. Ob ihr in der Online-Apotheke shoppt oder auf Dating-Portalen unterwegs seid, spielt dabei keine Rolle. Die Verbraucherschützer haben diese Praxis schon ewig im Visier. Jetzt gibt es endlich Rückenwind von der Justiz. Das OLG München hält dieses ausufernde Tracking für illegal. Das Urteil ist ein Paukenschlag für den Datenschutz.

Für euch bedeutet das konkret bares Geld. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 50 Millionen Menschen in Deutschland Anspruch auf Schadensersatz haben. Es geht um Summen zwischen 250 und 750 Euro pro Nase. Der Verbraucherschutzverein hat deshalb eine Sammelklage beim Bundesamt für Justiz gestartet. Der Clou an der Sache ist die Risikofreiheit. Ihr braucht keine Rechtsschutzversicherung und zahlt keinen Cent für die Teilnahme. Wer jemals ein Konto bei den Diensten hatte, kann sich eintragen. Selbst für Minderjährige ist der Weg mit Erlaubnis der Eltern offen.

Die Anmeldung läuft unkompliziert über ein Online-Formular ab. Ihr müsst dort lediglich eure Daten und die genutzten Accounts angeben. Die Stiftung Warentest empfiehlt dabei eine klare Formulierung. Gebt an, seit wann ihr Facebook oder Instagram nutzt und fordert explizit Ersatz für das Tracking auf Drittseiten. Meta nutzt dafür Business-Tools auf Millionen Webseiten. Diese sammeln Infos über eure Gesundheit, politische Ansichten oder euer Konsumverhalten. Das geht tief in die Intimsphäre und verletzt die DSGVO massiv.

Besonders dreist ist die Tatsache, dass dieses Tracking fast unmöglich zu stoppen ist. Selbst nach dem Logout laufen die Skripte oft einfach weiter. Eine pauschale Einwilligung für diese Datensammlung ist laut Gericht nicht zulässig. Meta wird das Urteil natürlich nicht einfach schlucken und vermutlich in Revision gehen. Am Ende muss wohl der BGH das letzte Wort sprechen. In Österreich sind die Nutzer schon einen Schritt weiter. Dort gab es nach jahrelangem Rechtsstreit bereits grünes Licht für Entschädigungen. Das macht Hoffnung für das Verfahren hierzulande. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

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Ein Kommentar

  1. Einfach ist das überhaupt nicht. ES gibt kein FEld, um seine facebook DAten einzugeben.

    Was soll bei VI. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses eingetragen werden?

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