Tesla verliert Millionen-Prozess um tödlichen „Autopilot“-Unfall

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In den USA wurde Tesla zu einer Rekordstrafe im Zusammenhang mit seinem „Autopilot“-System verurteilt. Eine Bundesjury im Bundesstaat Florida sah es als erwiesen an, dass der Elektroautohersteller eine Mitschuld an einem folgenschweren Unfall trägt, bei dem im Jahr 2019 eine 22-jährige Frau ums Leben kam. Für Tesla markiert dieses Urteil einen seltenen juristischen Rückschlag – und könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Automobilbranche nach sich ziehen.
Der Unfall ereignete sich, als ein Tesla-Fahrer nahe Key Largo auf das Fahrerassistenzsystem vertraute und dabei für einen Moment die Aufmerksamkeit von der Straße abwandte, um sein Mobiltelefon aufzuheben. Obwohl der „Autopilot“ eigentlich nur auf Schnellstraßen oder bestimmten Strecken ausgelegt ist, ließ das System auch auf der wenig beleuchteten Landstraße den Betrieb zu. Wie Zeugen im Prozess aussagten, verließ sich der Fahrer voll auf die Technik. Er ging davon aus, dass der Tesla rechtzeitig vor Hindernissen warnen oder automatisch bremsen würde. Die Realität war tragisch: Das Fahrzeug krachte mit hoher Geschwindigkeit in ein stehendes Auto am Fahrbahnrand und erfasste dabei zwei Menschen – eine Frau, die tödlich verletzt wurde, und ihren schwerverletzten Begleiter.
Die Geschworenen sprachen der Familie der Verstorbenen sowie dem überlebenden Mann Schadenersatz in Millionenhöhe zu. Tesla muss davon ein Drittel – insgesamt rund 200 Millionen Dollar Straf- und über 40 Millionen Dollar Schadenersatz – zahlen, während die übrigen Beträge auf den Fahrer entfallen.
Das Urteil nimmt Bezug auf die Frage, ob Hersteller für die richtige Kommunikation und Freischaltung ihrer Assistenzsysteme verantwortlich sind. Insbesondere wurde dem Unternehmen vorgeworfen, Nutzer bewusst nicht dabei zu hindern, den „Autopilot“ auch auf nicht geeigneten Straßen einzusetzen. Die US-Verkehrsbehörde NHTSA führt zahlreiche Unfälle und Todesfälle auf die Nutzung von Teslas Fahrassistenz zurück.
Tesla kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an und argumentiert, dass das System lediglich unterstützend arbeitet und die Kontrolle jederzeit beim Fahrer bleiben müsse. Experten sehen im Urteil dennoch einen Meilenstein: Es könnte künftig Auswirkungen darauf haben, inwieweit Technologien wie autonome Fahrmodi in Serienfahrzeugen zugelassen und beworben werden dürfen. Auch andere Hersteller von Fahrerassistenzsystemen und autonomer Fahrzeugtechnik werden aufmerksam verfolgen, wie Gerichte künftig bei ähnlichen Fällen entscheiden.
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