Elon Musks Plattform X im Visier: Deutsche Ermittler prüfen Strafvereitelung

Twitter X Logo
Quelle: X Corp.

Das soziale Netzwerk X, ehemals Twitter, gerät in Deutschland zunehmend unter rechtlichen Druck. Grund sind Vorwürfe, das Unternehmen behindere Ermittlungen, indem es den Behörden keine Nutzerdaten mehr liefert.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat ein Verfahren gegen drei Manager von X eingeleitet. Der Verdacht lautet auf Strafvereitelung, weil unter ihrer Verantwortung Datenanfragen deutscher Ermittler unbeantwortet geblieben sein sollen. Damit könnten Straftäter unerkannt bleiben, wenn es um Delikte wie Beleidigung, Drohung oder Volksverhetzung geht.

Seit dem Sommer 2024 verweigert X vermehrt die Herausgabe von Informationen. Diese Linie fällt in eine Phase, in der Elon Musk das Netzwerk radikal umgestaltet hat: Moderationsteams wurden verkleinert, Faktenprüfer entlassen und gesperrte Accounts reaktiviert. Offizielle Auskunftsersuchen deutscher Behörden laufen seitdem häufig ins Leere, sodass Verfahren nicht weiterverfolgt werden können.

Vor Gerichten in Deutschland argumentiert X, man halte sich an internationale Rechtsstandards. Gleichzeitig verpflichtet jedoch das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) zu klaren Mitwirkungspflichten. Auch der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union setzt verbindliche Regeln. Bereits jetzt prüft die EU-Kommission, ob X diese Vorschriften verletzt.

Andere Beispiele zeigen, dass fehlende Kooperation schwerwiegende Folgen haben kann. So stand etwa der Messenger Telegram in Frankreich wegen vergleichbarer Vorwürfe vor Gericht. Auch in Deutschland könnte X Konsequenzen drohen, sollte sich der Verdacht auf eine systematische Missachtung der Pflichten bestätigen.

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