EU-Kommission prüft Meta wegen möglicher Verstöße gegen den Jugendschutz auf Facebook und Instagram

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Die Europäische Kommission hat heute ein offizielles Untersuchungsverfahren gegen Meta, den Mutterkonzern von Facebook und Instagram, eingeleitet.

Ziel ist es zu klären, ob Meta gegen die Vorschriften zum Jugendschutz im Bereich der Online-Plattformen verstößt. Die Kommission hat Bedenken, dass die Systeme und Algorithmen von Facebook und Instagram Suchtverhalten bei Kindern fördern und negative Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden haben könnten.

Konkret geht es um folgende Punkte:

  • Gefährdung durch die Gestaltung der Plattformen: Die Kommission befürchtet, dass die Gestaltung von Facebook und Instagram die Vulnerabilität und Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzt, Suchtverhalten fördert und den sogenannten „Rabbit-Hole-Effekt“ verstärkt.
  • Zugang zu ungeeigneten Inhalten: Die Kommission prüft, ob Meta ausreichende Maßnahmen ergreift, um Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten zu schützen.
  • Datenschutzeinstellungen für Minderjährige: Die Kommission hinterfragt die Datenschutzeinstellungen von Facebook und Instagram, insbesondere im Hinblick auf die Empfehlungssysteme, und deren Auswirkungen auf die Privatsphäre und Sicherheit von Minderjährigen.

Die Kommission hat im Rahmen des Untersuchungsverfahrens verschiedene Befugnisse:

  • Anforderung von Informationen: Meta muss der Kommission alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
  • Befragung von Zeugen: Die Kommission kann Zeugen befragen, um Sachverhalte zu klären.
  • Erlass von einstweiligen Maßnahmen: Die Kommission kann einstweilige Maßnahmen erlassen, um mögliche Schäden zu verhindern.
  • Verhängung von Bußgeldern: Bei Verstößen gegen die Vorschriften kann die Kommission Bußgelder von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes von Meta verhängen.

Die Einleitung des Untersuchungsverfahrens ist ein ernstzunehmender Schritt für Meta.

Das Unternehmen muss nun mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Bedenken auszuräumen und mögliche Verstöße gegen den Jugendschutz zu unterbinden.

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