Apple: Neuer EU-App-Store-Deal bleibt eine Mogelpackung

Apple Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen für Apps in der EU
Quelle: Apple
Verpasse keine News, folge mir auf WhatsApp, Mastodon oder Google News

Apple und die EU-Kommission tun so, als wäre der große Frieden im App-Store-Monopol ausgebrochen. Ab dem 1. Oktober greift ein überarbeitetes Gebührenmodell, das den Digital Markets Act (DMA) endlich zufriedenstellen soll. Wer jedoch hoffte, dass Entwickler nun freie Bahn haben und die Preise für Abos oder In-Game-Käufe auf dem iPhone spürbar fallen, wird bitter enttäuscht. Cupertino zieht die Daumenschrauben lediglich an anderer Stelle an.

Das neue Abgaben-Labyrinth im Detail

Die extrem umstrittene Installationspauschale („Core Technology Fee“) verschwindet zwar vom Tisch, wird aber durch die Core Technology Commission ersetzt. Wer seine Apps über alternative Marktplätze oder direkt per Web-Sideloading anbietet, muss künftig 5 Prozent Provision auf alle digitalen Verkäufe an Apple abdrücken. Immerhin: Für kleine Marktplätze entfällt diese Abgabe vorerst komplett.

Innerhalb des regulären App Stores bleibt die Kasse für Apple weiterhin prall gefüllt. Wer das hauseigene Bezahlsystem nutzt, zahlt 26 Prozent (für Kleinunternehmer gilt ein reduzierter Satz von 15 Prozent). Bei alternativen Zahlungsanbietern innerhalb der App verlangt Apple 20 Prozent (reduziert 10 Prozent). Das absolute Kuriosum: Für schlichte Links, die den Nutzer zum Bezahlen auf eine externe Website leiten, streicht Apple noch immer 15 Prozent Provision ein (reduziert 10 Prozent). Preislich leider völlig daneben, denn hier stellt Apple absolut keine eigene Zahlungsinfrastruktur bereit.

Jugendschutz und bürokratische Hürden als Schutzwall

Gleichzeitig baut Apple neue Hürden auf, um Entwickler und Nutzer im eigenen System zu halten. Wer sich für ein Abrechnungsmodell entscheidet, ist für 12 Monate daran gebunden – schnelles Experimentieren mit günstigeren Drittanbietern ist damit ausgeschlossen. Dazu kommen strenge Altersgrenzen: Apps der Kinder-Kategorie dürfen gar keine externen Links enthalten, und für Nutzer unter 18 Jahren ist bei Drittanbieter-Zahlungen zwingend eine elterliche Freigabe vorgeschrieben.

Um überhaupt einen alternativen App-Store betreiben oder Web-Distribution nutzen zu dürfen, verlangt Apple harte Nachweise wie eine Bonitätsprüfung über Dun & Bradstreet, Börsennotierungen oder testierte Finanzprüfungen. Das wurde aber auch Zeit, dass Apple zumindest formal nachgibt, doch von echter Wahlfreiheit sind wir meilenweit entfernt. Epic-Games-Chef Tim Sweeney wettert völlig zu Recht gegen diese neuen Schrott-Gebühren. Für uns Endverbraucher ändert sich unterm Strich fast nichts: Kein Entwickler kann unter diesen Bedingungen nennenswerte Rabatte an iOS-Nutzer weitergeben.

Google bevorzugte Quelle Schmidtis Blog Schmidtis Blog zu Deiner bevorzugten Quelle bei Google hinzufügen

Links mit einem * sind Partner-Links. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalte ich eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Danke für eure Unterstützung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert