Samsung Pay-App verlangt laut Stiftung Warentest zu viele Rechte

Samsung Pay

Seit Ende Oktober ist Samsung Pay in Deutschland gestartet. Doch sollte man den Dienst auch nutzen? Wenn es nach Stiftung Warentest geht, eher lieber nicht.

Die Samsung Pay-App sollte mit Vorsicht genossen werden. Bis zu vier Schufa-Einträge können euch bei Nutzung des Bezahldienst erwarten. Doch das ist nicht das einzige Übel.

Das Angebot kann mit fast jedem Giro­konto genutzt werden, Samsung arbeitet dafür mit der Sola­ris­bank zusammen. Ihr müsst also dort auch Kunde werden. Dafür bekommt ihr dann auch noch die passenden Schufa-Einträge. Das ist schon mal fragwürdig.

Nun bemängelt auch die Stiftung Warentest die zu hohe Viel­zahl von Rechten, die die App verlangt. Samsung Pay kann auch auf andere Anwen­dungen zugreifen und greift tief ins Betriebs­system ein.

Schlimmstenfalls könne die App ohne Wissen des Users sogar andere Apps auf dem Smart­phone nach­instal­lieren, Daten aus anderen Programmen löschen oder andere Apps ausschalten. Ferner hat die App auch Zugriff auf die Kontakte und den SMS-Empfang des Smartphones, kann WLAN-Netze unbe­merkt wech­seln und den Spei­cher des Handys auslesen.

Liest alles nicht so schön, gerade datenschutzrechtlich scheint hier doch einiges im Argen zu liegen. Hier sollte Samsung dringend nachbessern, damit Samsung Pay nicht Probleme bekommen wird.

Quelle(n):
teltarif.de

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