EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

Gute Nachricht für die Bürger, schlechte Nachricht für die Datensammler. Der EuGH hat die Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen form gekippt. Laut Aussage der Richter verstößt sie gegen europäisches Recht und ist damit ungültig. Sie muss nun neu überarbeitet werden und die Speicherung der Verbindungsdaten soll „auf das absolut Notwendige beschränkt“ werden. Na ich bin gespannt, was sich jetzt die Minister & Co. einfallen lassen werden.

Die bisher gültige Richtlinie der Vorratsdatenspeicherung sei ein schwerwiegender Eingriff in den Datenschutz und in die Grundrechte auf Privatleben urteilte der Europäische Gerichtshof. Noch gibt es keine genauen Bestimmungen, dass die Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefonaktivitäten nur auf das Nötigste beschränkt sein muss. Und genau hier werden die Überarbeitungen bei der Richtlinie notwendig sein.

Hier bei uns in Deutschland gibt es derzeit noch keine Umsetzung der Richtlinie, eine erste Umsetzung wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2012 aufgehoben. Die große Koalition wollte das heutige Urteil zur Vorratsdatenspeicherung abwarten, bevor man sich an die weitere Umsetzung macht.

Vorratsdatenspeicherung

Ich bin wirklich gespannt, wie es nun mit der Vorratsdatenspeicherung weiter geht. Die Befürworter werden jetzt wieder sagen, dass man Kriminalität und Terrorismus wieder Tor und Angel öffnet, die Gegner sehen darin natürlich einen Sieg für die Privatsphäre. Die Wirklichkeit liegt wohl irgendwo in der Mitte. Trotzdem frage ich mich, wo der Sinn der Datenspeicherung von unbescholtenen Bürgern liegen soll. Im Prinzip wird ja jeder bereits vorab verdächtig. irgendwann einmal eine Straftat zu begehen.

Quelle: Tagesschau

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