Gericht stoppt Amazon-Prime-Preiserhöhung: Millionen Nutzer könnten Geld zurückfordern

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Quelle: Amazon

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Amazon steht wieder vor Gericht – diesmal wegen der Preisänderung beim Prime-Dienst. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, der 2022 eingeführte Preisanstieg war nicht rechtmäßig. Damit bestätigte es ein früheres Urteil des Landgerichts Düsseldorf und stellte fest: Eine Preisänderung ohne deutliche Maßstäbe oder Zustimmung der Kunden erlaubt man nicht.

Im Sommer 2022 bekamen viele Prime-Abonnenten die Nachricht, die Gebühren steigen am 15. September. Die monatliche Mitgliedschaft wurde teurer, sie stieg von 7,99 auf 8,99 Euro, die jährliche Mitgliedschaft erhöhte sich von 69 auf 89,90 Euro. Amazon erklärte den Schritt mit „geänderten Kostenstrukturen wegen Inflation“. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hielt das für eine unzulässige Bedingung, weil das Unternehmen allein über den Preis bestimmen durfte.

Die Oberlandesgerichtsrichter teilten diese Ansicht. Sie legten dar, Amazons sogenannte Preisanpassungsklausel verstößt gegen die Forderung nach Klarheit, da sie keine neutralen Kriterien enthält und den Kunden keine wirkliche Entscheidungsmöglichkeit gibt. Einseitige Erhöhungen ohne Zustimmung stimmen mit deutschem Vertragsrecht nicht überein. Kunden blieb lediglich die Option zu kündigen – das genügt nicht als Zustimmung.

Der Richterspruch hat womöglich große Auswirkungen. Millionen Prime-Nutzer in Deutschland zahlten seit der Erhöhung zu viel. Verbraucherschützer schätzen: Kunden bekommen möglicherweise 28 bis 62 Euro zurück, je nachdem, wie lange sie dabei waren. Insgesamt muss Amazon möglicherweise Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten.

Die Verbraucherzentrale NRW bereitet daher eine Sammelklage vor. Betroffene sollen sich registrieren können, um die Rückforderung gemeinschaftlich durchzusetzen. Das Bundesamt für Justiz will im Zuge des Verfahrens ein öffentliches Register einrichten. Sobald ein endgültiges Urteil vorliegt, sollen Rückzahlungen automatisch erfolgen. Eine gütliche Einigung ist ebenfalls denkbar – in Österreich hatte Amazon nach ähnlichen Streitigkeiten bereits Entschädigungen gezahlt.

Amazon selbst hält das Vorgehen für rechtmäßig und prüft eine Revision beim Bundesgerichtshof. Das Unternehmen betont, Kunden hätten jederzeit kündigen können und seien über die Änderungen informiert worden. Dennoch sehen Juristen die Erfolgsaussichten der Verbraucher gut, da das Düsseldorfer Urteil deutlich formuliert: Preisänderungen müssen nachvollziehbar und fair gestaltet sein.

Der Fall gilt als Signal für alle Streaming- und Onlineanbieter: Verträge dürfen nicht einseitig angepasst werden, auch nicht mit Hinweis auf wirtschaftliche Entwicklungen. Für Verbraucher stärkt das Urteil den Schutz vor willkürlichen Preissteigerungen.


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