Erste DMA-Strafen: EU verhängt €700 Mio. gegen Apple & Meta – Kritik an App Store Regeln

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Quelle: Europäische Union

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Die EU-Kommission hat erstmals Geldbußen unter dem neuen Gesetz über digitale Märkte (DMA) verhängt. Apple muss 500 Millionen Euro Strafe zahlen, der Facebook-Mutterkonzern Meta 200 Millionen Euro. Die Kommission wirft beiden US-Techkonzernen Verstöße gegen das europäische Digitalrecht vor. Gleichzeitig äußert die Brüsseler Behörde in vorläufigen Ergebnissen deutliche Kritik an Apples Umsetzung der DMA-Vorgaben für alternative App Stores unter iOS.

Gründe für die Strafen: Anti-Steering und Pay-or-Consent

Apple wird für sogenannte „Anti-Steering“-Praktiken im App Store bestraft. Die Kommission sieht es als erwiesen an, dass Apple App-Entwickler daran hindert, Verbraucher über günstigere Angebote außerhalb des eigenen App Stores zu informieren oder direkt dorthin zu verlinken. Dies schränke die Wahlmöglichkeiten der Nutzer ein.

Meta erhält die Strafe wegen seines umstrittenen „Pay-or-Consent“-Modells (Zahlen oder Zustimmen). Bei Facebook und Instagram mussten Nutzer in der EU wählen: Entweder zahlen sie eine monatliche Gebühr für eine werbefreie Nutzung oder sie stimmen der Verwendung ihrer persönlichen Daten für personalisierte Werbung zu. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen den DMA, da dies keine echte Wahlmöglichkeit darstelle. Die Strafe bezieht sich auf den Zeitraum von März bis November 2024. Meta hat inzwischen ein angepasstes Modell eingeführt, das die Kommission derzeit prüft.

Kritik an Apples alternativen App Stores

Unabhängig von der Strafe ist die EU-Kommission auch mit Apples generellem Umgang mit alternativen App-Marktplätzen unter iOS unzufrieden. In ihren vorläufigen Ergebnissen kritisiert sie mehrere Punkte:

  • Core Technology Fee (CTF): Diese Gebühr von 50 Eurocent pro jährlicher Installation nach einer Million Downloads schrecke Entwickler (insbesondere kleinere) davon ab, Apps über alternative Kanäle anzubieten.
  • Installationsprozess: Das Installieren alternativer Marktplätze und Apps sei für Endnutzer übermäßig umständlich und verwirrend gestaltet.
  • Zulassungsregeln: Die Anforderungen für Entwickler, die alternative Vertriebswege nutzen wollen, seien zu streng.

Apple hat nun Gelegenheit, zu diesen vorläufigen Feststellungen Stellung zu nehmen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.

Browserwahl-Untersuchung abgeschlossen

Eine andere Untersuchung gegen Apple konnte die Kommission heute hingegen abschließen. Dabei ging es um den Auswahlbildschirm für den Standardbrowser auf dem iPhone. Die von Apple mit iOS 17.4 eingeführten Änderungen, wie die Öffnung für andere Browser-Engines und eine klare Aufforderung zur Wahl des Standardbrowsers, bewertet die Kommission nach „konstruktivem Dialog“ als ausreichend, um die DMA-Anforderungen zu erfüllen.

Reaktionen und nächste Schritte

Beide Unternehmen reagierten auf die Bußgelder. Apple kündigte an, die Strafe gerichtlich anzufechten. Das Vorgehen der Kommission sei unfair, schade der Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer und zwinge Apple, Technologie kostenlos abzugeben. Trotz Kooperationsbemühungen verschiebe die Kommission ständig die Zielvorgaben. Meta erklärte ebenfalls, die Kommission behindere erfolgreiche amerikanische Unternehmen und erwägt Berichten zufolge ebenfalls Rechtsmittel.

Apple und Meta haben nun 60 Tage Zeit, die festgestellten Verstöße abzustellen, andernfalls drohen Zwangsgelder.

Hintergrund: Das Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Das DMA ist seit Mai 2023 in Kraft und soll für mehr Wettbewerb und Fairness auf digitalen Märkten sorgen. Es legt bestimmten großen Online-Plattformen, den sogenannten „Gatekeepern“ (wie Apple, Meta, Alphabet etc.), spezielle Pflichten auf. Bei Verstößen können Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, bei Wiederholungstätern sogar bis zu 20 Prozent. Die nun verhängten Strafen liegen unterhalb dieser Maximalsätze.

Quelle(n):
Reuters


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