Tesla: Geänderte Antragsunterlagen für Gigafactory in Grünheide bei Genehmigungsbehörde eingegangen

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Tesla hat die geänderten Antragsunterlagen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Gigafactory in Grünheide vorgelegt. Tesla ergänzt damit die Unterlagen für das seit dem 20. Dezember 2019 laufende Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

In dem Antrag hat Tesla auch einige Änderungen des Vorhabens vorgenommen. Hier hat man auf die Einwendungen von Umweltverbänden und betroffenen Bürgern Rücksicht genommen. Tesla habe erkannt, dass Anpassungen erforderlich sind.

Nun wird der Einsatz von Pfahlgründungen als erforderlich angesehen, diese habe man vorher nicht wissen können. Auch habe man den Wasserverbrauch deutlich reduziert. Außerdem wurden Veränderungen am Anlagendesign vorgenommen, um die Flächen effizienter auszunutzen.

Neues Verfahren für Tesla-Fabrik

„Nach der zurzeit stattfindenden Prüfung der eingereichten Dokumente durch das Landesamt für Umwelt erfolgt eine erneute Bekanntmachung des Vorhabens nach den Vorschriften der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV). Die Antragsunterlagen werden dann erneut ausgelegt. Es besteht dann ebenso die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben, die sich allerdings nur auf die geänderten Teile des Antrags beziehen dürfen. Die im Genehmigungsverfahren bereits hervorgebrachten über 370 Einwendungen haben weiterhin Bestand.

Aufgrund der aktuellen coronabedingten Einschränkungen ist geplant, den gesamten Antrag auch im Internet zu veröffentlichen. In der Genehmigungsbehörde, in den Gemeinden Grünheide (Mark) und Spreenhagen sowie in der Stadt Erkner werden die Unterlagen parallel auch in Papierform ausgelegt. Allerdings wird dort der Zugang zur Einsichtnahme nur nach vorheriger Anmeldung bei der Behörde erfolgen können, um ein Zusammentreffen zu vieler Personen zu verhindern.

Es ist geplant, den im März 2020 aufgrund der Pandemie abgesagten Erörterungstermin im September nachzuholen, sofern die dann geltenden Regelungen das erlauben. Es werden dann alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen –auch die gegen die Änderungen des Vorhabens – gemeinsam erörtert.“

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Land Brandenburg

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