Mercedes EQA & EQB: Akkutausch verzögert sich bis 2028 – KBA warnt vor ernster Gefahr

Der Desaster-Rückruf bei Mercedes-Benz nimmt immer größere Ausmaße an. Wer gehofft hatte, dass die Stuttgarter das Brandrisiko bei den Elektro-Modellen EQA und EQB zügig beseitigen, wird enttäuscht: Wie die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einer KBA-Anfrage bekanntgab, verschiebt Mercedes den eigentlichen Batterietausch in Europa bis in das vierte Quartal 2026. Der gesamte Durchführungszeitraum verlängert sich offiziell bis zum 1. März 2028. Der Grund ist fatal: Es stehen nicht genügend Ersatzakkus zur Verfügung.
Akkumangel bremst Rückruf: Tausch startet erst Ende 2026
Das technische Problem wiegt schwer: Ein interner Kurzschluss in der Hochvoltbatterie kann unter unglücklichen Umständen einen unkontrollierten Fahrzeugbrand auslösen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stuft das Risiko folgerichtig als „ernste Gefahr“ ein.
Schon 2025 versuchte Mercedes, das Brandrisiko per Software-Update für das Batteriemanagementsystem einzudämmen – ein wirkungsloses Pflaster. Anfang 2026 folgte die Einsicht: Die komplette Batterie muss getauscht werden. Dass Kunden nun Jahre auf den zugesagten Akkutausch warten müssen, beschädigt das Qualitätsversprechen der Stuttgarter massiv.
| Kennzahl / Detail | Wert / Angabe |
| Betroffene Modelle | Mercedes-Benz EQA & EQB (Baujahre 2021–2024) |
| Betroffene Autos (Deutschland / Weltweit) | 4.677 / 51.729 Fahrzeuge |
| KBA-Referenznummer / Herstellercode | 16136R / 4794004 |
| Start des Akkutauschs in Europa | Q4 2026 |
| Offizielles Ende der KBA-Aktion | 1. März 2028 |
| Konsequenz bei Verweigerung | Behördliche Betriebsuntersagung (Zulassungsstelle) |
Ladebremse und Tiefgaragen-Verbot: Der erschwerte Alltag für Halter
Bis die Vertragswerkstätten frische Hochvoltbatterien geliefert bekommen, müssen Besitzer mit drastischen Einschränkungen im Alltag leben:
- Künstliche Ladebremse auf 80 %: Der Akku darf vorsorglich nur auf maximal 80 Prozent geladen werden. Wer die volle Reichweite für Pendelstrecken oder Langstrecken benötigt, verliert spürbar an Nutzungsradius.
- Striktes Stellplatz- und Garagenverbot: Betroffene EQA- und EQB-Modelle müssen zwingend im Freien stehen. Das Parken in privaten Garagen oder öffentlichen Tiefgaragen ist herstellerseitig untersagt.
Diese Anweisungen verwandeln den Alltag vieler Besitzer in eine logistische Geduldsprobe. Wer eine eigene Garage oder einen bezahlten Tiefgaragenstellplatz besitzt, kann diesen faktisch nicht mehr nutzen.
Wie brisant das Problem ist, unterstreicht ein Vorfall aus Speyer: Am 16. August brannte dort ein Mercedes EQA während des Ladevorgangs auf einem öffentlichen Parkplatz vollständig aus. Ob ein direkter Kausalzusammenhang mit dem aktuellen Batteriefehler besteht, ist bislang zwar rechtlich nicht abschließend geklärt, das Unbehagen bei Haltern wächst jedoch spürbar.
Urteile wegen Sachmangel: Gerichte erhöhen Druck auf Mercedes-Benz
Die juristische Front gegen den Stuttgarter Konzern verdichtet sich. Mehrere Landgerichte – darunter LG Stuttgart, LG Frankfurt (Oder) und LG Dortmund – gaben klagenden Autobesitzern recht. Die Richter stellten klar, dass das verbleibende Brandrisiko und die Alltagseinschränkungen einen eindeutigen Sachmangel darstellen.
Am 4. September verurteilte das Landgericht Dortmund Mercedes zur Rückabwicklung eines EQA 250+ (Az. 3 O 300/25). Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt die Tendenz der Rechtsprechung eine klare Marschrichtung.
Checklist für Betroffene: So sollten EQA- & EQB-Halter jetzt vorgehen
- VIN-Abgleich durchführen: Betroffenheit über die KBA-Datenbank oder beim Mercedes-Partner unter dem Herstellercode 4794004 prüfen.
- Ladelimit aktivieren: Im MBUX-Fahrzeugmenü das Ladelimit unverzüglich auf 80 % festlegen.
- Garagen konsequent meiden: Fahrzeug ausschließlich auf freien, nicht überdachten Flächen abstellen.
- Beweise & Nachteile dokumentieren: Sämtliche Schreiben des Herstellers, Werkstatttermine sowie finanzielle Nachteile (z. B. unnutzbare Tiefgaragenmiete) schriftlich festhalten.
- Rechtliche Optionen prüfen: Bei unzumutbaren Wartezeiten Anwalt konsultieren, um Ansprüche auf Nachbesserung, Fristsetzung, Minderung oder Rückabwicklung einzufordern.
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