Streit um Apples App Tracking: Wettbewerbsverzerrung?

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Quelle: Apple

Seit drei Jahren gibt es in Deutschland eine Beschwerde gegen Apple wegen der Funktion „App Tracking Transparenz“ (ATT). Mit ATT können iPhone-Nutzer selbst entscheiden, ob Apps ihre Aktivitäten über andere Apps hinweg verfolgen dürfen.

Die deutsche Wettbewerbsbehörde Bundeskartellamt hat nun eine „vorläufige rechtliche Bewertung“ veröffentlicht. Darin wird behauptet, dass ATT gegen Wettbewerbsregeln verstößt, weil es nur für Apps von Drittanbietern gilt, nicht aber für Apple selbst.

Die Behörde wirft Apple vor, für fremde Apps strengere Datenschutzregeln aufzustellen als für die eigenen. Es geht конкретно um die Verfolgung von Nutzeraktivitäten für Werbezwecke.

Das Bundeskartellamt hat Apple seine vorläufige rechtliche Bewertung des „App Tracking Transparency Framework“ (ATTF) zugeschickt. Seit der Einführung des ATTF im April 2021 müssen App-Anbieter im iOS App Store die Zustimmung der Nutzer einholen, bevor sie bestimmte Daten für Werbezwecke nutzen dürfen. Die strengen Anforderungen des ATTF gelten aber nur für Drittanbieter, nicht für Apple selbst. Das Bundeskartellamt sieht darin einen möglichen Verstoß gegen die besonderen Missbrauchsregelungen für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) und die allgemeinen Missbrauchsregelungen von Artikel 102 AEUV.

Apple hat nun die Möglichkeit, auf die Bewertung des Bundeskartellamts zu antworten.

Die „App Tracking Transparenz“ ist für große Werbe-Apps wie Facebook im Grunde kein Problem mehr. Meta konnte seine Werbestrategien sogar verbessern und wird durch ATT, teilweise mit Hilfe von KI, noch präziser als mit der bisherigen, eher nachlässigen Drittanbieter-Verfolgung.

Quelle(n):
9to5Mac

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