Verbraucherzentrale klagt gegen Prime Video-Werbung – Tausende machen mit
Seit Februar 2024 müssen Prime-Video-Kunden mit Werbung rechnen, wenn sie nicht zusätzlich bezahlen. Die Verbraucherzentralen sehen darin einen Vertragsbruch und reichen Klage ein. Du kannst dich der Sammelklage anschließen!
Seit Februar 2024 zeigt Amazon Prime Video in Deutschland Werbung in Filmen und Serien, wenn du kein Abo für „Prime Video ohne Werbung“ abschließt. Das stößt vielen Kunden sauer auf, denn sie hatten bei Vertragsabschluss kein Prime-Abo mit Werbung erwartet.
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht. Denn die Einführung der Werbung stelle eine wesentliche Vertragsänderung dar, für die die Zustimmung der Nutzer erforderlich sei. Da diese Zustimmung nicht eingeholt wurde, sei die Werbemaßnahme unzulässig.
Wenn du dich von Amazons Vorgehen ebenfalls betrogen fühlst, kannst du dich der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen anschließen. Die Anmeldung erfolgt über das Klageregister des Bundesamts für Justiz.
Bereits über 18.000 Nutzer haben sich der Klage angeschlossen.
Quelle(n):
dpa
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