Klage gegen Amazon Prime Video Werbung: Verbraucherzentrale Sachsen reicht Abhilfeklage ein

Amazon Prime Video
Quelle: Amazon

Seit heute können sich Prime-Video-Nutzer an einer Klage gegen die Einführung von Werbung auf dem Streaming-Dienst beteiligen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. hat im Rahmen einer Abhilfeklage gegen die Amazon Digital Germany GmbH Widerspruch gegen die Werbemaßnahme eingelegt.

Im Februar 2024 kündigte Amazon an, dass Prime-Video-Abonnenten ab dem 5. Februar 2024 entweder Werbeeinblendungen in Kauf nehmen oder ein werbefreies Abo für 2,99 Euro pro Monat abschließen müssen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sah darin eine unzulässige Vertragsänderung, da die Zustimmung der Nutzer nicht eingeholt worden sei.

Mit der Abhilfeklage möchte die Verbraucherzentrale erreichen, dass:

  • Amazon die Werbung auf Prime Video abschafft oder allen Prime-Abonnenten die Möglichkeit bietet, die Werbung kostenlos zu deaktivieren.
  • Denjenigen Nutzern, die bereits für ein werbefreies Abo bezahlt haben, die zusätzliche Gebühr von 2,99 Euro pro Monat erstattet wird.

An der Klage können sich alle Prime-Video-Nutzer beteiligen, die vor dem 5. Februar 2024 einen Vertrag über die Nutzung von Prime Video abgeschlossen haben. Interessierte Nutzer können sich auf der Website der Verbraucherzentrale Sachsen zum Verbandsklageregister anmelden. Dort finden Sie auch eine Ausfüllanleitung und weitere Informationen.

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