Recht auf schnelles Internet ab 2022

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Jetzt wird es ernst für die Internetanbieter in Deutschland. Denn der Bundestag hat beschlossen, dass ab Mitte 2022 jeder Bürger bessere Festnetz-Internet-Verbin­dungen einfor­dern können. Das schnelle Internet wird damit zum Grundrecht.

Der Bundestag hat heute ein entsprechendes Gesetz beschlossen, nun muss es natürlich auch noch durch Bundesrat. Doch das gilt als Formsache. Dann wird es für den Down­load, Upload und die Latenz Mindest­vor­gaben geben.

Beim Down­load sind wohl 30 MBit/s als Richt­wert geplant, doch dieser Wert soll dann mit den Jahren ansteigen. Zur Erinnerung, derzeit gilt ein „funk­tio­naler“ Zugang zum Fest­netz-Internet als Pflicht mit analogem 56-kBit/s-Zugang.

Die Unter­grenzen für das „schnelle Internet“ sollen dann jedes Jahr aktua­lisiert werden, dadurch soll verhin­dert werden, dass die Kluft zwischen Stadt und Land weiter größer wird.

Ab Juni 2022 können sich betroffene Nutzer bei der Bundes­netz­agentur beschweren, dann wird die Beschwerde geprüft und dann je nach Sachlage ein Anbieter mit der Verle­gung von schnellen Leitungen beauf­tragt. Bezahlt wird die Sache dann aus einem von Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen gefüllten Finanz­topf.

Quelle(n):
teltarif.de

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