Disney+ streicht 4K in Deutschland: Warum Kunden jetzt ihr Geld zurückfordern müssen

Disney-Abonnenten in Deutschland erleben derzeit ihr blaues Wunder. Wer den teuren Premium-Tarif für 13,99 Euro im Monat zahlt, um Blockbuster in 4K UHD, HDR10 oder Dolby Vision zu genießen, bekommt stattdessen nur noch magere Full-HD-Kost in SDR serviert.
Wen überrascht es noch? Der Mausekonzern kündigte das Downgrade weder transparent an, noch warnte er seine Kunden vorab. Betroffene Nutzer wurden tagelang vom Support im Chat mit angeblichen TV-Fehlern oder App-Störungen hingehalten.
Ein gerichtliches Verbot legt die 4K-Technologie lahm
Inzwischen ist das Rätsel offiziell gelöst. Wie die Pressestelle von Disney+ auf Anfrage bestätigte, zwang ein deutsches Gerichtsurteil den Dienst dazu, die Technologien für 4K UHD und HDR in Deutschland per sofort abzuschalten. Man bedauere den Schritt, nenne aber keinerlei Fristen für eine Rückkehr der hochauflösenden Streams.
„Aufgrund eines kürzlichen Gerichtsurteils betreffend unsere Technologie zur Bereitstellung von 4K UHD und HDR mussten wir die Unterstützung von 4K UHD und HDR auf Disney+ in Deutschland deaktivieren. Wir bedauern sehr, dass wir zu dieser Entscheidung gezwungen wurden und teilen die Frustration unserer Kundinnen und Kunden. Wir arbeiten intensiv daran, die Unterstützung so schnell wie möglich wiederherzustellen.“
Hinter den Kulissen tobt ein klassischer Patentkrieg um Videocodecs wie HEVC (H.265). Sehr wahrscheinlich steckt ein Vollstreckungstitel des Patentverwerters InterDigital dahinter. Statt sich rechtzeitig auf Lizenzgebühren zu einigen, ließ Disney das Verfahren lieber eskalieren – und nutzt seine zahlende Kundschaft nun als Verhandlungsmasse.
5 Euro Verlust pro Monat: Die Rechtslage für Abonnenten
Dass Nutzer weiterhin den vollen Premium-Preis für eine kastrierte Leistung zahlen sollen, ist gelinde gesagt dreist. Die Preisdifferenz zwischen dem Standard-Abo (8,99 Euro) und dem Premium-Tarif beträgt exakt 5,00 Euro pro Monat. Genau für diese Summe buchen Kunden das 4K- und HDR-Upgrade.
Hier greift im deutschen Recht der § 327u BGB (Mangel bei digitalen Produkten). Da Disney eine vertraglich zugesicherte Haupteigenschaft nicht mehr liefert, liegt ein klarer Produktmangel vor. Ich bin echt gespannt, wann die ersten Verbraucherschutzzentralen hier eine Abmahnwelle starten.
So holt ihr euch das Geld vom Support zurück
Kunden sollten diesen Zustand keineswegs zähneknirschend hinnehmen. Wer den Premium-Tarif nutzt, sollte umgehend beim Disney-Kundenservice vorstellig werden und eine Minderung des Abopreises um mindestens 5 Euro fordern.
Sollte sich der Support querstellen, bleibt die Sonderkündigung aus wichtigem Grund. Dass Disney den Fehler nicht freiwillig finanziell ausgleicht, zeigt einmal mehr, wie wenig Respekt man vor der eigenen Stammkundschaft hat.
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