Bidirektionales Laden: EU-Pflicht bringt 2027 Chaos

Ladeanschluss E-Auto Stecker eingesteckt
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Das Versprechen klingt verlockend: Das E-Auto speist abends den eigenen Strom zurück ins Haus oder Netz und verdient ganz nebenbei noch Geld. Doch wer glaubt, dass dieser Traum mit neuen Vorschriften greifbarer wird, sieht sich getäuscht. Ab dem 1. Januar 2027 gilt in der EU über die AFIR-Verordnung zwar eine Pflicht für den Kommunikationsstandard ISO 15118-20 bei neuen Wallboxen. Das Ergebnis ist jedoch kein Durchbruch, sondern ein bürokratischer Schildbürgerstreich.

Der Grund ist simpel wie absurd: Die EU schreibt die Grundnorm von 2022 vor, blendet aber das essenzielle Amendment 1 vom Juli 2026 komplett aus. Genau dieses Update ist jedoch zwingend nötig, damit die Ladesäule dem Auto die lokalen Netzregeln für Blindleistung und Frequenzstabilität übergeben kann. Ohne diese Erweiterung bleibt die teure Technik an der Wand schlicht blind für die Anforderungen der Stromnetze.

Der peinliche Übersetzungsfehler und geizige Autobauer

In Deutschland wird das Verwirrspiel vollends auf die Spitze getrieben. Die offizielle deutsche Sprachfassung der EU-Verordnung spricht fälschlicherweise nur von leichten und schweren Nutzfahrzeugen. Die englische Originalfassung meint aber unmissverständlich auch alle PKW und private Wallboxen. Wer sich bei der Planung auf den deutschen Gesetzestext verlässt, riskiert, dass der Verteilnetzbetreiber die Nutzung schlichtweg untersagt.

Ob man das wirklich braucht? Wenn es nach den Fahrzeug-Herstellern geht, bremst man ohnehin lieber ab. Für echtes Netz-Einspeisen über Wechselstrom (AC-V2G) muss ein bidirektionaler Onboard-Charger ins Auto, der eigenständig wie ein kleines Kraftwerk auf Netzschwankungen reagiert. Da die Autobauer aber schon heute an jedem Cent sparen und kaum noch 22-kW-Lader ab Werk verbauen, wird kaum ein Hersteller freiwillig diese teure Steuerungselektronik im Basismodell spendieren.

Vor 2030 passiert im Massenmarkt absolut gar nichts

Das wurde aber auch Zeit für einen realistischen Zeitplan ohne PR-Gefasel: Vor 2028 wird kein relevanter Hersteller serienreife Fahrzeuge liefern, die diese verstrickten Netzregeln über AC-V2G verlässlich abbilden. Ein funktionierender Massenmarkt, bei dem jedes Auto an jeder beliebigen Wallbox Geld am Regelenergiemarkt verdient, ist frühestens ab 2030 denkbar.

Gleichstrom-Systeme (DC-V2G) bleiben deshalb vorerst die einzig verlässliche Alternative. Hier sitzt der teure Wechselrichter fest installiert in der Ladesäule statt im Auto, was die bürokratische und technische Last vollständig vom Fahrzeug nimmt. Wer sich ab 2027 dennoch eine AC-Wallbox anschafft, sollte vom Hersteller zwingend die schriftliche Zusage einfordern, dass die Hardware das Amendment 1 per Software-Update beherrscht. Ansonsten hängt an der Garagenwand bald teurer Sondermüll.

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